Abholung von Rezepten und Verordnungen

Die Datenschutzgrundverordnung sieht strenge Auflagen für die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten vor. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, müssen Sie Rezepte und Verordnungen immer persönlich abholen. Patientinnen und Patienten, die krankheitsbedingt die Praxis nicht aufsuchen können, müssen den abholenden Personen eine Vollmacht ausstellen. Im Falle geschäftsunfähiger Patientinnen und Patienten benötigen wir eine Vollmacht des zuständigen Betreuers oder der Betreuerin.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Möglichkeit ausschließlich für Personen vorbehalten, die aufgrund Ihrer Behinderung die Praxis nicht aufsuchen können. Die Vorgehensweise bedeutet zusätzlichen Dokumentationsaufwand, den unser Personal einfach nicht mehr bewältigen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in dieser Frage keine Ausnahmen machen können.

Warum kann es bei Terminvergaben zu längeren Wartezeiten kommen?

Wie Sie aus eigener Erfahrung wissen und auch der Presse entnehmen können, gibt es immer wieder Engpässe bei der Terminvergabe bei Fachärzten. Die Neurologie und die Psychiatrie sind davon besonders stark betroffen. Unsere Praxis ist da keine Ausnahme.

Die Verantwortung hierfür tragen die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger, die das Angebot fachärztlicher Leistungen straff begrenzt haben. So gilt der KV-Bezirk Köln aktuell auch als überversorgt, obwohl es lange Wartezeiten auf Termine gibt. Wegen der "Überversorgung" ist es keinem Nervenarzt möglich, sich in der Stadt Köln niederzulassen, es sei denn er übernimmt einen Kassensitz, der von jemand anders aufgegeben wird. Auch die Anzahl der Leistungen, die der Arzt erbringen darf und die Anzahl der Patienten, die in einem Quartal behandelt werden dürfen, sind streng begrenzt, ebenso die Höhe für Arzneimittelausgaben etc..

Die Politiker machen den Menschen aber ein Versprechen unbegrenzter Leistungen, das kann man an der aktuellen Diskussion über die Terminvergabe beim Facharzt innerhalb von vier Wochen sehen.

Uns ist nicht daran gelegen, Patienten lange auf Termine warten zu lassen, es verschafft uns auch keinen Vorteil, schließlich möchten wir zufriedene Patienten haben.

Wir können aber nicht jedem Patienten, der sich eine kurzfristige Vorstellung wünscht, einen raschen Termin anbieten, etwas Anderes zu versprechen ist nicht seriös. Wenn sie dringende, akute Beschwerden, Schmerzen oder Symptome haben, die rasch abgeklärt oder behandelt werden müssen, wenden Sie sich bitte an ihren Hausarzt, der im Bedarfsfall eine dringliche Überweisung erstellen kann, mit der sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen vermittelt bekommen.